Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Sentera Europa nv
Sofern nicht schriftliche Ausnahmen Anwendung finden und ohne Bezug auf evtl. entgegenstehende Einkaufsbedingungen gelten diese Verkaufsbedingungen zwischen
Sentera Europa nv „Firma „ und ihren Kunden. Selbst wenn einzelne oder mehrere Punkte, die in einer speziellen Vereinbarung sich von den Verkaufsbedingungen
unterscheiden, so bleiben alle anderen Bedingungen weiterhin gültig.
Die Aussendienstmitarbeiter der Firma haben nicht die Berechtigung die Firma zu verpflichten einen Verkaufsauftrag anzunehmen. Jeder Auftrag, der durch einen Aussendienstmitarbeiter entgegengenommen wurde, bedarf der Zustimmung eines Prokuristen im Namen der Firma.
Die von der Firma festgelegten Preise (der Preis) beinhalten die Kosten für die Waren, Verpackung, Lagerung und Fracht bis zum Wareneingang des Käufers ohne Entladegebühren und exclusiv Umsatzsteuer. Die Firmenleitung hat das Recht vor Annahme einer Bestellung ohne vorherige Ankündigung den Preis zu ändern. Sollte ein Teil einer aktuellen Bestellung betroffen sein, dann hat der Käufer das Recht diese Bestellung zu stornieren, sofern die gesamte Preisänderung mehr als 5 % beträgt. Diese Stornierung muss innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Aenderungsmitteilung per Einschreiben durch den Käufer erfolgen.
Die Lieferbedingungen lauten wie folgt. Die Lieferung wird als ausgeführt erachtet sobald die Waren versandfertig sind und im Warenausgang der Firma bereitstehen; auch wenn die Firma für den Warentransport verantwortlich ist. Der Käufer kann auf seine Kosten eine separate Lieferung eines Teils der Bestellung verlangen.
Die Waren werden als angenommen erachtet, wenn nicht innerhalb von 8 Tagen nach erfolgter Lieferung eine schriftliche Reklamation eingegangen ist. Ein Frachtbrief, Lieferschein oder ein ähnliches Dokument, das mit der Warenlieferung ausgehändigt wird, bestätigt die Warenannahme mit richtiger Menge und Beschreibung der Waren, sofern der Käufer nicht unverzüglich widerspricht.
Die Firma übernimmt eine Garantie für die gelieferten Waren gegen Mängel oder Strukturfehler für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Lieferungsdatum. Diese Garantie beschränkt sich auf die Kosten für den Warenaustausch und Arbeitskosten. Transport vom und zum Lager des Käufers sowie damit verbundene Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Firma behält sich das Recht des Warenaustausches zur Wahrung der Garantieverpflichtung auch ohne vorherige Zustimmung des Käufers vor.
Sollten Umstände höherer Gewalt eintreten, dann ist die Firma berechtigt die Verkaufsbedingungen mit dem Käufer teilweise oder auch gänzlich ohne Anspruch auf Schadensersatz aufzuschieben oder ausser Kraft zu setzen. Ohne jede Einschränkung werden die folgenden Umstände als unabwendbar angesehen, die nicht mehr durch die Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma gedeckt sind: Import-, Export- oder ausländische Handelsbeschränkungen. Krieg, Feuer, Unwetter, Explosionen, Erdbeben und Ueberschwemmung beim Käufer oder der Firma sowie während des Transportes. Unfälle, Streik und andere Störungen des Arbeitsfriedens, Verspätungen im Transport, Fahrlässigkeit oder andere Wirren im Betrieb des Herstellers oder bei Vertretern der Firma.
Ohne schriftliches Einverständnis darf keine Warenrücksendung an Sentera erfolgen. Ein derartiges Einverständnis ändert die Verkaufs- und Lieferbedingungen in keinster Weise.
Alle Rechnungen sind mit der Lieferung der Waren fällig; es sei denn die Firma hat anderen Bedingungen schriftlich zugestimmt. Die Akzeptierung von Wechsel, Scheck oder Teilzahlung kann als Zahlungsmittel, nicht eigentliche Zahlung oder Zahlungsaufschub angesehen werden. Die Firma hat das Recht eines Wechselobligos zu ihren Gunsten vor Fälligkeit der Zahlung ungeachtet der Gebühren, die in der Verantwortung des Käufers liegen. Alle bei Fälligkeit nicht beglichenen Beträge werden mit dem Zinssatz für Verbindlichkeiten bei Wertpapieren kalkuliert. Sollte innerhalb von 8 Tagen nachdem der Käufer die Ueberfälligkeit per Einschreiben erhalten hat keine Zahlung erfolgen, so wird eine zusätzliche Forderung über 15 % der Gesamtsumme erhoben. Sollte der Käufer es unterlassen den Verkaufs- und Lieferbedingungen zu folgen dann kann der Kauf durch ein Einschreiben eines Aussendienstmitarbeiters der Firma storniert werden. Die Firma behält sich das Recht vor eine Entschädigung für Zinsen und Schadensersatz zu fordern. Sollte eine Zahlung bei Fälligkeit nicht erfolgen hat die Firma das Recht einen Zinssatz von 10 % mit einem Minimum von 25 euro zu erheben. Die Nichtzahlung nur einer einzelnen Rechnung berechtigt die Firma alle anderen Rechnungen als fällig zu betrachten, zahlbar bei Vorlage, auch vor Ablauf der Fälligkeit. Die Zeichnung oder Zustimmung eines Wechsels stellt nicht den Entwurf einer neuen Rechnung dar und ändert auch nicht die Verkaufsbedingungen.
Ohne Rücksicht auf die Risiken des Käufers an den gelieferten Waren bleiben die Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der Firma. Sollte der Käufer ohne schriftliche Zustimmung der Firma Waren oder Komponenten der Waren verkaufen, dann ist die Firma berechtigt begründete Strafen zu verhängen.
Sollte ein Dritter die Zahlung ausstehender Rechnungen verlangen, dann ist der Käufer verpflichtet dem Dritten gegenüber unverzüglich mitzuteilen, dass die Waren noch Eigentum der Firma sind. Der Käufer wird die Firma per Einschreiben innerhalb 24 Stunden informieren. Im Falle das der Käufer zum Liefertermin mittellos ist, zahlungsunfähig ist oder ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, ist die Firma berechtigt eine sofortige Zahlung vor Lieferung oder eine zusätzliche Sicherheit der Zahlung zu verlangen. Das Recht die Zahlungs- und Lieferbedingungen nicht einzuhalten behält sich die Firma in diesem Fall vor.
Diese Konditionen und alle daraus entstehenden Konflikte werden in Uebereinstimmung mit dem belgischen Recht im Gericht von Dendermonde verhandelt. Gerichststand für beide Parteien ist Dendermonde, Belgien.